Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist anspruchsvoll, verlangt sehr gute kommunikative Fähigkeiten und Zuverlässigkeit. Neben den Grundlagen im Zivilrecht, in der Zwangsvollstreckung, Vergütungs- und Kostenrecht sowie Europa- und internationalem Recht werden Fertigkeiten in Bürokommunikation und Buchhaltung erlernt. Daraus ergibt sich eine spätere vielseitig einsetzbare Berufsausbildung. Rechtsanwaltsfachangestellte können in Rechtsabteilungen größerer Unternehmen genauso tätig werden, wie in Inkassobüros oder Mahn- und Klageabteilungen der Wohnungsunternehmen oder an Gerichten.
Zum 01.08.2015 tritt die überarbeitete und modernisierte ReNoPatAusbV in Kraft. Vollständig ausgeschrieben heißt die Verordnung wie folgt:
„Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten/zur Patentanwaltsfachangestellten“
Zum aktualisierten Gesetzestext geht es hier ( http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl114s1490.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl114s1490.pdf%27%5D__1426692448165). |
Maßgeblich beteiligt an der Novellierung der ReNoPatAusbV waren u. a. Vertreter des Bundesvorstandes der RENO
(http://www.renobundesverband.de/ ), der Gewerkschaft ver.di sowie der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) und der BNotK (Bundesnotarkammer).
In Mecklenburg-Vorpommern werden nur Rechtsanwaltsfachangestellte und nur Notarfachangestellte ausgebildet. In anderen Bundesländern können auch Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ausgebildet werden. Dies ist davon abhängig, ob Anwälte auch gleichzeitig Notare sein dürfen im sogenannten Anwaltsnotariat. In Mecklenburg-Vorpommern besteht diese Möglichkeit nicht. Die Berufsträger (Notare und Rechtsanwälte) dürfen lediglich als Nur-Rechtsanwalt oder als Nur-Notar tätig sein. Danach richtet sich auch die Ausbildung der entsprechenden Fachangestellten.
Zuständig für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten sind die durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern (http://www.rak-mv.de/) zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Die geschlossenen Ausbildungsverträge werden bei der Rechtsanwaltskammer registriert.
Ab dem 01.08.2015 empfiehlt die RAK M-V Ausbildungsvergütungen in Höhe von
1. Ausbildungsjahr: 400 €
2. Ausbildungsjahr: 500 €
3. Ausbildungsjahr: 600 €
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier lediglich um Empfehlungen handelt. Die Vergütungen können selbstverständlich auch höher ausgehandelt werden. Insbesondere wenn weite Anfahrten zur Berufsschule zu erwarten sind, sollten die anfallenden Fahrtkosten vom Ausbildungsbüro übernommen werden. Ebenso sollten zusätzlich zur Vergütung auch Kosten für die Anschaffung der Lehrbücher und Schulmaterial übernommen werden.
Für die Ausbildungsverhältnisse gelten u. a. folgende Gesetze:
- Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Die geschlossenen Ausbildungsverträge werden bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern registriert.
JGH
Stand: 25.03.2015